Notruf für Gehörlose

Die Polizei hat für Gehörlose und Hörbehinderte einen eigenen Notruf eingerichtet. Über den Gehörlosen-Notruf können Sie schriftlich um Hilfe rufen.

Jederzeit über SMS erreichbar
Hörbehinderte können im Notfall nicht einfach ein Telefonat führen, weil sie ihr Gegenüber nicht hören und weil sie die Kraft ihrer Stimme nur schwer einschätzen können. Die Gehörlosen-Notrufnummer der Polizei bietet in solchen Fällen Hilfe – über SMS etwa können die Helfer jederzeit informiert werden.

Wichtige Informationen
Der Notruf sollte auf jeden Fall einen Hinweis auf die Gehörlosigkeit des Absenders enthalten, da dies für das weitere Vorgehen notwendig ist. Außerdem soll der Ort und Personaldaten aufscheinen.

Kostenloser Service
Der schriftliche Hilferuf landet zuerst in Wien und wird von dort per Telefon an die jeweilige Landesleitstelle der Polizei weitergeleitet. Kurz darauf ist Hilfe bereits unterwegs. Nach der Abklärung an Ort und Stelle kann dann ein Gebärdensprachdolmetscher beigezogen werden.

Der Gehörlosen-Notruf hat die Nummer 0800 133 133. Gebührenfrei kann unter dieser Nummer ein SMS oder ein Fax gesendet werden. Auch über E-Mail, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist er erreichbar.

WITAF bietet allen Hörbehinderten Österreichs ein Notruf-Fax-Formular und eine SMS-Notruf-Bedienungsanleitung unter http://www.witaf.at/ zum Download an.

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